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© 2006 Ewa Kula

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    Heilpraktiker in Deutschland nach PLZ


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Die Bezeichnung Heilpraktiker ist in Deutschland geschützt. Sie darf nur von Personen geführt werden, die nach dem deutschen Heilpraktikergesetz eine entsprechende Genehmigung besitzen, dass sie die Heilkunde ausüben dürfen, ohne dass sie eine ärztliche Approbation besitzen.

Voraussetzung um als Heilpraktiker zugelassen zu werden ist ein Mindestalter von 25 Jahren, die körperliche, geistige und seelische Eignung, mindestens der Hauptschulabschluss und eine Genehmigung bzw. Zulassung durch das Gesundheitsamt.

Die Zulassung wird durch die erfolgreich bestandene Amtsärztliche Überprüfung durch entsprechende Amtsärzte erlangt, dabei werden wesentliche Bereiche der Schulmedizin geprüft.

Die Ausbildung zum Heilpraktiker ist nicht gesetzlich festgelegt. Meist wird sie in privaten Schulen bzw. Heilpraktikerschulen durchgeführt und dauert je nach Vorkenntnissen und zur Verfügung stehender Zeit ca. 2 Jahre. Je nach Bundesland fallen über 50% aller Heilpraktikeranwärter durch die Prüfung.

Heilpraktiker wenden oft Methoden der Naturheilkunde bzw. Alternativmedizin zur Diagnose und Therapie an. Beispielsweise Naturheilverfahren, Homoeopathie, Kinesiologie, Ayurveda, Akupunktur, Bachblüten, Osteopathie, Astrologie, Akupressur, Yoga, Reiki, Iris-Diagnose, Feng Shui, TCM, Shiatsu, Bioresonanztherapie

Heilpraktiker dürfen verschreibungspflichtige Medikamente nicht verordnen.


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